Grundrechteinschränkungen gesetzlich am 18.11.2020 beschlossen. Wahlen voraus!

Dazu Beatrix von Storch MdB: 

„Merkels Corona-Notstandsgesetz: Das Ende des Verfassungsstaates“

Die Merkel-Regierung ermächtigt sich per einfachem Gesetz selbst, Grundrechte nach Belieben außer Kraft zu setzen, ohne Verfassungsänderung und ohne parlamentarische Kontrolle. Das bedeutet in der Konsequenz das Ende des Verfassungsstaates wie wir ihn kennen und faktisch die Rückkehr zum vorparlamentarischen Absolutismus.

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Koalitionen bestimmen mit „Ermächtigungsgesetz“ weitere Maßnahmen zur Einschränkung von Grundrechten. Auf dem folgenden Link, finden Sie die Namen wie die „Volksvertreter“ mit dem von Ihnen geliehenen Mandat abgestimmt haben. 

Denken Sie bei den nächsten Wahlen daran!

Namentliche Abstimmung vom 18.11.2020 

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
(Drucksachen 19/23944 und 19/24334)